Universitätsarchiv Tübingen
Übersicht über die Bestände

Bestandssignatur: UAT 5/24-50

Akademisches Rektoramt, Universitätsmatrikel: 1477-1945

Die Aufnahme als Universitätsbürger geschah durch Eintrag in die Matrikel, verbunden mit Eid oder Gehorsamsgelöbnis. Die Eintragung nahm der Rektor vor, seit 1665 trugen sich die Studenten in der Regel eigenhändig unter seiner Aufsicht ein. Zur feierlichen Immatrikulation wurden seit 1926 nur noch die Studenten geladen, die sich erstmals in Tübingen immatrikulierten, zuletzt 1967.

Seit dem 19. Jahrhundert geht der Immatrikulation ein Anmeldeverfahren voraus, bei dem die Studienanwärter erst in Listen erfaßt wurden. Zwischen 1889 und 1935 trugen sie sich eigenhändig in ein Anmelde- oder Einschreibbuch ein, das zusätzlich zur Matrikel auch Angaben zum Besuch anderer Universitäten und die Semesterzahl enthält. Seit 1922 der Eintrag in die Matrikel unterblieb, offiziell abgeschafft wurde er erst 1932, wurden nur noch die Einschreibbücher geführt, an deren Stelle 1934-1945 für "Deutsche", Ausländer und "Nichtarier" getrennte Verzeichnisse der bei der Immatrikulation vergebenen Hochschul- und Ausweisnummern ohne Angaben zum Aufnahmedatum traten.

Den Status eines bloßen Hörers bzw. Gasthörers gibt es seit Einführung de Vorprüfung zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllte, konnte ohne Immatrikulation zum Universitätsbesuch zugelassen werden. Die Gasthörer wurden nicht in die Matrikel sondern in ein "besonderes Buch" eingetragen.

Inhalt : Matrikel (16 Nrn, 1477-1921). ¡ Gasthörermatrikel (2 Nrn, 1821-1919). ¡ Einschreibbücher (10 Nrn, 1889-1935). ¡ Reichsmatrikelverzeichnis (3 Nrn, 1935-1945).

Übernommen : seit 1867.

Umfang : 27 Nrn, 1,6 lfm

Findmittel : Übersicht über die Bestände 1-86, S. 6ff.

Bemerkungen : Die im Bestand 120 (Pedell) überlieferten Studierendenverzeichnisse weisen die laufende Nummer im Matrikelverzeichnis bzw. im Einschreibbuch nach.

Stand



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